Vielen Dank, dass Sie sich für ein Produkt der Marke Lavita entschieden haben, die Eigentum der Domino Polska Spółka z Ograniczoną Odpowiedzialnością ist.

Die Produkte der Marke Lavita zeichnen sich durch Ästhetik und hohe Qualität aus. Wir hoffen, dass Sie mit Ihrem Kauf zufrieden sein werden.

 

Bitte lesen Sie die Garantiebedingungen der Marke LAVITA.

 

 

Allgemein

 

 

Die Domino Polska Spółka z ograniczoną odpowiedzialnością mit Sitz in Dzierżoniów , ul. Rzeźnicza 4, 58-200 Dzierżoniów , die Eigentümerin der Marke Lavita (im Folgenden: Garantiegeberin oder LAVITA) ist, gewährt eine Garantie für Produkte, die in Polen verkauft und verwendet werden und sich im kommerziellen Angebot der Garantiegeberin befinden, in dem in dieser Garantie genannten Umfang. Diese Garantie berührt in keiner Weise die Wirksamkeit der allgemein geltenden Bestimmungen des polnischen Rechts, insbesondere hinsichtlich der Haftung für das Produkt oder der Garantiebestimmungen. Der Garantienehmer kann die Gewährleistungsrechte für Sachmängel an den Produkten unabhängig von den Rechten aus dieser Garantie ausüben. Diese Garantie wird den Endnutzern der Produkte, im Folgenden Verbraucher genannt, gewährt, d.h. Personen, die das Produkt für ihren eigenen Bedarf erworben haben; sie haben das Produkt nicht zum Weiterverkauf, für ihre berufliche oder geschäftliche Tätigkeit erworben.

 

 

 

Erklärung der Garantie

 

 

* Der Garant bestätigt die Übereinstimmung der Produkte mit der Kennzeichnung und dem Verwendungszweck, vorausgesetzt, dass ihre Montage und Verwendung, einschließlich der regelmäßigen Wartung und Pflege des Produkts, den Vorschriften und Anforderungen der Montageanleitung entsprechen, die dem Verbraucher zusammen mit dem Produkt ausgehändigt wird und auf der Website des Garanten, d. h. www.lavita.pl, verfügbar ist. Der Garant haftet für Mängel an den Produkten, die bei der Abnahme (vor der Montage) oder während der Nutzung der Produkte festgestellt werden und die auf Produktionsfehler, Konstruktionsfehler oder eine unzureichende Qualität der für die Herstellung verwendeten Materialien zurückzuführen sind.

 

*Der Verbraucher ist verpflichtet, die Vollständigkeit des Produkts und das Nichtvorhandensein von Schäden und sichtbaren Mängeln des Produkts bei der Annahme vor der Montage zu überprüfen. Bei eingebauten Vorwandinstallationssystemen müssen Unregelmäßigkeiten in der Funktion des Produkts ebenfalls vor dem Einbau gemeldet werden. Werden Schäden und Mängel des Produkts nach der Installation festgestellt, ausgenommen versteckte Mängel, trägt der Verbraucher die Kosten für die Montage und Demontage des Produkts (z. B. Kosten, die durch das Ausschneiden von Fliesen entstehen).

* Das Produkt muss so zusammengebaut werden, dass es ohne Beschädigung anderer Geräte demontiert werden kann; die Kosten für die Reparatur oder den Ersatz solcher Geräte werden vom Garantiegeber nicht übernommen. Die Arbeiten zur Gewährleistung des freien Zugangs zum Produkt (Demontage, Entfernung von Beschlägen, Abdeckungen usw.) müssen vor Beginn der Garantieleistungen vom Verbraucher auf dessen Kosten durchgeführt werden.

 

*Der Garantiegeber erklärt, dass die Produkte für das Inverkehrbringen und die allgemeine Verwendung im Bauwesen gemäß den in Polen geltenden gesetzlichen Bestimmungen zugelassen wurden. Die Farbe von Produkten aus derselben Kollektion kann leicht abweichen und in ähnlichen Farbtönen erscheinen, was keinen Mangel des Produkts darstellt, sondern auf den normalen Produktionsprozess zurückzuführen ist.

 

 

 

Gewährleistungsfrist

 

 

Die Garantiezeit beginnt mit dem Datum des Kaufs des Produkts durch den Verbraucher.

Von der Garantie abgedeckte Produkte:

 

1) Badewannen: 10 Jahre Garantieschutz für Defekte, die während des Herstellungsprozesses auftreten; die Garantie erstreckt sich nicht auf nachträgliche Veränderungen, insbesondere nicht auf jegliche Art von Veränderungen der Oberflächenschicht und Luftblasen am Boden der Produkte.

2). Weiße Keramiken: 15 Jahre Garantieschutz für die Erhaltung der Farbe der Glasur, kein Auftreten von Oberflächenrissen in der Glasur; die Garantie erstreckt sich nicht auf Teile aus anderen Materialien, wie z. B. WC-Sitze aus Duroplast.

3) Farbige Keramik: 2 Jahre Garantie auf den Farbverlust der Glasur, kein Auftreten von Oberflächenrissen der Glasur; die Garantie erstreckt sich nicht auf Teile aus anderen Materialien, wie z. B. WC-Sitze aus Duroplast.

4) Verdeckte Sockel für Toilettenschüsseln 40,50 cm: 10 Jahre Garantieschutz für pulverbeschichteten Stahlrahmen, Polyethylentank;; 2 Jahre Garantieschutz für Spülknöpfe; 2 Jahre Garantieschutz für Ablassventil, Füllventil, Anschlüsse, Geflechtschlauch, Kunststoffe; die Garantie ist nur gültig, wenn die Produkte entsprechend der Anleitung und der Bauart installiert wurden; Störungen am Produkt müssen vor der Installation gemeldet werden. Werden Schäden und Mängel des Produkts nach der Installation festgestellt, ausgenommen versteckte Mängel, trägt der Verbraucher die Kosten für die Montage und Demontage des Produkts (z. B. Kosten, die durch das Aufstemmen der Fliesen entstehen).

* Das Produkt muss so zusammengebaut werden, dass es ohne Beschädigung anderer Geräte demontiert werden kann; die Kosten für die Reparatur oder den Ersatz solcher Geräte werden vom Garantiegeber nicht übernommen. Die Arbeiten zur Gewährleistung des freien Zugangs zum Produkt (Demontage, Entfernung von Beschlägen, Abdeckungen usw.) müssen vor Beginn der Garantieleistungen vom Verbraucher auf dessen Kosten durchgeführt werden.

 

*Der Garantiegeber erklärt, dass die Produkte für das Inverkehrbringen und die allgemeine Verwendung im Bauwesen gemäß den in Polen geltenden gesetzlichen Bestimmungen zugelassen wurden. Die Farbe von Produkten aus derselben Kollektion kann leicht abweichen und in ähnlichen Farbtönen erscheinen, was keinen Mangel des Produkts darstellt, sondern auf den normalen Produktionsprozess zurückzuführen ist.

 

 

 

Benachrichtigung bei Reklamationen

 

 

 

Bevor der Verbraucher eine Reklamation einreicht, ist er verpflichtet zu prüfen, ob der Mangel nicht durch unsachgemäßen Transport oder unsachgemäße Lagerung sowie durch Nichteinhaltung der Gebrauchsanweisung verursacht wurde: Montage, Gebrauch, Wartung oder Pflege.

Alle während der Garantiezeit auftretenden Mängel am Produkt sind vom Verbraucher dem Verkäufer oder direkt dem Garantiegeber in Form eines Reklamationsschreibens oder auf jede andere gesetzlich zulässige Weise mitzuteilen, das eine detaillierte Beschreibung des Mangels enthält. Im Falle einer direkten Reklamation beim Garanten kann der Käufer die Mitteilung an die Adresse biuro@lavita.pl senden. Um jeden Zweifel auszuräumen, ist der Käufer verpflichtet, in der Mitteilung anzugeben, ob er einen Anspruch aus der Garantie oder aus einem anderen Grund geltend macht.

Der Verbraucher ist verpflichtet, festgestellte Mängel des Produkts unverzüglich nach ihrer Entdeckung, spätestens jedoch innerhalb von 2 Monaten nach Entdeckung des Mangels zu melden, da er sonst seine Rechte aus der Garantie verliert. Die Meldung muss die Kontaktdaten des Verbrauchers, den Installationsort des Produkts, eine detaillierte Beschreibung des festgestellten Mangels und die Umstände, unter denen er festgestellt wurde, sowie gegebenenfalls eine Fotodokumentation enthalten, falls dies erforderlich ist. Der Mängelanzeige muss ein lesbarer Kaufbeleg für das Produkt beigefügt werden. Bei einer Reklamation darf der Verbraucher das mangelhafte Produkt nicht an den Garanten zurücksenden oder es selbst zerlegen, es sei denn, er hat dies ausdrücklich mit dem Garanten vereinbart.

 

 

 

Garantieleistungen

 

 

 

 

DOMINO POLSKA wird die Reklamation innerhalb von 14 Tagen nach Eingang der Reklamation prüfen. Wenn die Reklamation akzeptiert wird, kann der Garantiegeber nach eigenem Ermessen:

(a) das mangelhafte Produkt reparieren,

(b) es ersetzen

(c) die Erstattung des Kaufpreises für das Produkt durch den Verkäufer, der dem Verbraucher das mangelhafte Produkt verkauft hat, zusagen.

 

 

 

Bedingungen und Ausschlüsse

 

 

 

Die Haftung des Garantiegebers im Rahmen der Garantie ist ausgeschlossen im Falle von:

1. natürlicher Abnutzung von Verschleißteilen, die bei Produkten eines bestimmten Typs regelmäßig ausgetauscht werden müssen;

2. Mängel und Schäden, die durch Ausfällungen von Sedimenten aus dem verwendeten Wasser oder durch Verunreinigungen im Wasser oder in den Wasserleitungen verursacht werden

3. mechanische Schäden am Produkt, die durch den Benutzer des Produkts oder durch Dritte verursacht wurden (Kratzer, Schmutz, Druckstellen usw.);

4. Schäden an der Oberfläche und den Beschichtungen des Produkts, die auf eine unsachgemäße Pflege des Produkts zurückzuführen sind, die nicht den in der Gebrauchsanweisung angegebenen Grundsätzen entspricht (insbesondere auf die Verwendung von ungeeigneten Reinigungsmitteln wie Schwämmen und Scheuermitteln, lösungsmittel- oder säurehaltigen Reinigungsmitteln - wie Kalkentferner, Essigsäure und Speiseessig - sowie anderen Mitteln, die nicht für die Pflege der Produktgruppe, zu der das Produkt gehört, vorgesehen sind, wie starke Laugen und Waschmittel);

5. Defekte am Produkt, die auf eine Verwendung, Wartung und Pflege des Produkts zurückzuführen sind, die nicht den in der Gebrauchsanweisung angegebenen Regeln entspricht;

6. Defekte, die auf eine Installation zurückzuführen sind, die nicht mit der Gebrauchsanweisung und der Bauart übereinstimmt und nicht mit dem vorgesehenen Verwendungszweck übereinstimmt, sowie Defekte, die auf eine Installation zurückzuführen sind, die mit Geräten oder Materialien durchgeführt wurde, die nicht mit der Gebrauchsanweisung übereinstimmen;

8. mechanische Beschädigungen oder Mängel des Produkts, die während des Transports, der Handhabung und der unsachgemäßen Lagerung des Produkts durch den Verbraucher entstanden sind;

9. Mängel, die durch unsachgemäßen Schutz des Produkts während der Dauer der vom Verbraucher durchgeführten Bauarbeiten entstanden sind (insbesondere durch die Verwendung von ungeeignetem Schutzmaterial, Beschädigung von Beschichtungen durch Verschmutzung mit Mörtel, Putz, Farbe, Silikon usw.);

10. unwesentliche Mängel, d. h. Mängel, die nach dem Einbau des Produkts unsichtbar bleiben oder die den Gebrauchswert des Produkts nicht beeinträchtigen;

11. geringfügige Abweichungen des Produkts von den geforderten Eigenschaften, die den Gebrauchswert des Produkts nicht beeinträchtigen (z. B. bei keramischen Produkten);

12. Mängel, die sich aus einem Temperaturabfall unter 0 Grad Celsius in dem Raum, in dem das Produkt installiert ist, oder aus der Installation des Produkts außerhalb eines Bauwerks ergeben;

13. Mängel, die durch zufällige Ereignisse und Naturkatastrophen verursacht werden;

14. Kauf eines Produkts:

-unvollständig;

-Exposition;

14. Kauf eines Produkts: -zu einem reduzierten Preis, d. h. eines Produkts, das Mängel aufwies, aufgrund derer der Preis reduziert wurde, von denen der Verbraucher Kenntnis hatte und denen er zugestimmt hat.